Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Seit 1951 ist diese Hauptuntersuchung in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Seit einiger Zeit ist die Abgasuntersuchung auch Bestandteil der HU.
Fahrzeugart | 1. Untersuchung nach der Erstzulassung |
Weitere Untersuchungs- intervalle
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PKW | 36 Monate | 24 Monate |
Taxis und Mietfahrzeuge | 12 Monate | 12 Monate |
Motorräder/Leichtkrafträder | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 750 kg | 36 Monate | |
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger | 24 Monate | |
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) |
2 mal wöchentlich ist die DEKRA bei uns im Haus, in der R
egel am Dienstag und am Freitag.
Abnahmen von PKW, Anhängern, Wohnwagen mit Gasprüfung und auch Trecker führen wir gerne für Sie durch.
Bitte möglichst einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.